
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht. Sie schütz Arbeitnehmer vor akutem Verdienstausfall und sorgt zugleich für eine klare Rechtslage zwischen Beschäftigten, Arbeitgebern und der Sozialversicherung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall funktioniert, welche Voraussetzungen gelten, wie lange sie dauert, wie hoch sie ausfällt und welche Besonderheiten es in der Praxis zu beachten gilt. Egal, ob Sie neu im Betrieb sind, in einer Teilzeitposition arbeiten oder sich über den Unterschied zur Krankengeldzahlung informieren möchten — hier finden Sie kompakte Antworten, praxisnahe Beispiele und nützliche Tipps.
Was bedeutet Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Unter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall versteht man die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. In der Regel beginnt diese Fortzahlung unmittelbar mit der Arbeitsunfähigkeit und endet nach einer festgelegten Dauer. Anschließend übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in vielen Fällen eine Form von Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen
Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die nachfolgenden Punkte gelten in der Regel für den Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des gängigen Arbeitsrechtsrahmens.
- Arbeitsverhältnis besteht fort: Ein bestehendes Arbeitsverhältnis muss vorliegen. Befristete Verträge, Leiharbeit oder Ausnahmen bedingen oft besondere Regelungen.
- Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest: Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt sein (AU-Bescheinigung, oft auch als “Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” bekannt).
- Voraussetzung der Arbeitsleistungspflicht: Die Fortzahlung greift, weil der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann.
- Kein Ausschluss durch Mitverschulden oder grobes Verschulden: In der Regel gelten Entgeltfortzahlungsvorschriften, soweit kein grobes Verschulden oder eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vorliegt.
In der Praxis bedeutet dies: Wenn Sie sich krank melden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, besteht in den meisten Fällen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber – zumindest für eine festgelegte Dauer. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Arbeitszeitmodell, Tarifvertrag und individuellen Vereinbarungen ab.
Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ein häufiges Kernmerkmal der Entgeltfortzahlung ist die zeitliche Begrenzung. In Deutschland gilt typischerweise folgende Regelung:
- Dauer: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen pro Krankheit. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Arbeitnehmer ihr volles Gehalt bzw. Bruttoeinsatz in der Regel zu 100 Prozent.
- Nach Ablauf der sechs Wochen: Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Form von Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt Ausnahmen und Besonderheiten. Zum Beispiel bei längeren Erkrankungen, bei Werks- oder Betriebsärzten, bei Teilzeitbeschäftigten oder bei tarifvertraglichen Regelungen kann die konkrete Dauer variieren. In der Praxis lohnt es sich, die individuelle Lohnabrechnung, den Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen zu prüfen, um sicherzustellen, wie lange die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall tatsächlich greift.
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Höhe der Entgeltfortzahlung hängt maßgeblich von der gesetzlichen Grundlage, dem Arbeitsverhältnis und dem Einkommen des Mitarbeiters ab. Grundsätzlich gilt:
- In den ersten sechs Wochen: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in der Regel in Höhe von 100 Prozent des Entgelts (brutto). Das bedeutet, der Arbeitnehmer erhält sein reguläres Gehalt weiterhin in voller Höhe, abzüglich üblicher Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Nach sechs Wochen: Die Fortzahlung durch die Krankenkasse greift (Krankengeld). Dieses beträgt in der Regel etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens, orientiert sich aber an der gesetzlichen oder vertraglichen Grenze und kann je nach Bonus, Steuerklasse und Zusatzleistungen leicht variieren. Der Höchstbetrag wird regelmäßig angepasst, daher lohnt sich eine aktuelle Prüfung der Sätze.
Wichtiger Hinweis: Der Anspruch auf Krankengeld nach den sechs Wochen entfaltet sich nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht und über die Krankenversicherung gemeldet wird. In Österreich und anderen Ländern gibt es ähnliche Grundprinzipien, doch die konkreten Beträge und Fristen können abweichen. Beachten Sie daher regionale Unterschiede, wenn Sie außerhalb Deutschlands arbeiten oder in einem grenznahen Umfeld tätig sind.
Unterschiede zwischen gesetzlicher Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld als zwei verschiedene Begriffe für dasselbe Phänomen zu sehen. In der Praxis spielen sie jedoch unterschiedliche Rollen.
- Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber: Die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit werden vom Arbeitgeber in der Regel zu 100 Prozent fortgezahlt. Diese Zahlung ist direkt mit dem Arbeitsverhältnis verbunden und erfolgt unabhängig von einer Krankenversicherung.
- Krankengeld von der Krankenversicherung: Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld, sofern die Arbeitsfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist. Die Höhe beträgt typischerweise ca. 70 Prozent des Bruttoeinkommens, orientiert sich aber an weiteren Faktoren.
- Ausnahmen und Besonderheiten: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen können die Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung beeinflussen. Bei Selbstständigen, Freiberuflern oder bestimmten Versichertenkombinationen gelten andere Regeln.
Besonderheiten für verschiedene Beschäftigungsformen
Die Praxis zeigt, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht für alle Beschäftigungsformen identisch gilt. Hier ein Überblick über gängige Fallgestaltungen.
Angestellte in Vollzeit und Teilzeit
Für reguläre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt die grundlegende Regelung: sechs Wochen Entgeltfortzahlung beim Arbeitgeber, danach Krankengeld durch die Krankenversicherung. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.
Beamtinnen und Beamte
Bei Beamten gelten in der Regel besondere Regelungen, die sich von der gesetzlich geregelten Entgeltfortzahlung unterscheiden können. Oft gibt es spezifische Beihilfen oder Zusatzregelungen, die den Verdienstausfall abfedern.
Auszubildende
Auszubildende haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Die konkrete Ausgestaltung kann tariflich oder vertraglich geregelt sein, daher lohnt sich eine Prüfung des Ausbildungsvertrags.
Minijobber und Studentenjobs
Auch Minijobber profitieren oft von einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wobei sich der Anspruch je nach Arbeitsverhältnis und Höhe des Verdienstes unterscheiden kann. Bei geringfügigen Beschäftigungen gelten spezielle Regelungen in der Sozialversicherung.
Langzeit- oder Leiharbeit
Bei Leiharbeit können abweichende Regelungen gelten, abhängig von Tarifverträgen des Verleihers und dem Einsatzbetrieb. In der Praxis ist es sinnvoll, den Arbeitsvertrag und den Einsatzvertrag genau zu prüfen.
Wie läuft die Beantragung und Abrechnung ab?
Der Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist oft weniger kompliziert, als es auf den ersten Blick scheint. Dennoch ist eine strukturierte Vorgehensweise wichtig, damit Lohnfortzahlung und Krankengeld nahtlos ineinander greifen.
- Ärztliche AU-Bescheinigung: Sobald eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit und markiert den Beginn der Entgeltfortzahlung.
- Information an den Arbeitgeber: Die AU-Bescheinigung sollte zeitnah an den Arbeitgeber übermittelt werden, idealerweise vor dem ersten Fehltag. Ohne AU-Bescheinigung gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
- Lohnabrechnung: Der Arbeitgeber verrechnet in den ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung in voller Höhe mit der regulären Lohnabrechnung. Danach erfolgt die Meldung an die Krankenversicherung, die Krankengeld zahlt, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
- Krankenversicherung: Um Krankengeld nach Ablauf der sechs Wochen zu erhalten, muss der Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung gemeldet sein. Die Krankenkasse prüft den Anspruch und zahlt entsprechend.
Praxisnahe Tipps und häufige Stolperfallen
Um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall möglichst reibungslos zu gestalten, können folgende Praxis-Tipps helfen:
- Frühzeitige Meldung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Erkrankung und legen Sie die AU-Bescheinigung zeitnah vor.
- Dokumentation bewahren: Halten Sie alle relevanten Unterlagen gut sortiert. Dazu gehören AU-Bescheinigungen, ärztliche Empfehlungen und Abrechnungen.
- Klare Kommunikation: Sprechen Sie offen mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, insbesondere wenn Vorkehrungen für Ihre Abwesenheit getroffen werden müssen.
- Tarif- und Betriebsvereinbarungen prüfen: In Tarifsystemen oder Betriebsvereinbarungen können Abweichungen von der Standardregel auftreten. Prüfen Sie daher den entsprechenden Vertrag.
- Fristen beachten: Verpassen Sie nicht Fristen für die Meldung und Beantragung von Krankengeld, sonst riskieren Sie Verluste oder Verzögerungen.
Was bedeutet das für Selbständige, Freiberufler und Privatversicherte?
Die beschriebenen Regelungen beziehen sich überwiegend auf das gesetzliche Arbeitnehmerverhältnis. Selbständige, Freiberufler oder privat Versicherte haben oft andere Optionen. In vielen Fällen tragen sie das Risiko eines Verdienstausfalls eigenverantwortlich, können aber über private Versicherungen oder spezielle Vereinbarungen dennoch eine Form der Absicherung finden. Es lohnt sich, frühzeitig individuelle Lösungen zu prüfen, insbesondere in Bezug auf Kranken- oder Invaliditätsversicherung sowie private Zusatzversicherungen.
Vergleich: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vs. Krankengeld
Um Missverständnisse zu vermeiden, hier eine klare Gegenüberstellung der beiden Konzepte:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vom Arbeitgeber gezahlte Fortzahlung des vollen Gehalts für bis zu sechs Wochen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis und eine AU-Bescheinigung.
- Krankengeld: Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung, nachdem die sechs Wochen Entgeltfortzahlung abgelaufen sind und die Anwesenheit der Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. In der Regel ca. 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber abhängig von individuellen Gegebenheiten.
FAQ: Wichtige Fragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei einer Krankheit?
In der Regel bis zu sechs Wochen ab dem ersten Krankheitstag. Danach übernimmt die Krankenversicherung in Form von Krankengeld, sofern Anspruch besteht.
Was passiert, wenn ich länger krank bin als sechs Wochen?
Nach Ablauf der sechs Wochen greift in der Regel die Krankengeldzahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung, sofern die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie wird die Höhe des Krankengelds berechnet?
Das Krankengeld entspricht üblicherweise etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens, orientiert sich aber an Obergrenzen, steuerlichen Auswirkungen und individuellen Gegebenheiten. Es kann etwas geringer ausfallen als das reguläre Nettoeinkommen.
Welche Dokumente brauche ich?
Wichtig ist eine AU-Bescheinigung des Arztes sowie die Meldung bei der Krankenversicherung und dem Arbeitgeber. Zusätzlich können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gibt es Besonderheiten bei Tarifverträgen?
Ja. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen zu Dauer, Höhe oder Anspruchsvoraussetzungen enthalten. Prüfen Sie daher, welche Bestimmungen in Ihrem Tarifvertrag gelten.
Fazit: Die Bedeutung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bietet eine essenzielle finanzielle Brücke, die Arbeitnehmer vor dem Aussetzen des Einkommens schützt, während sie sich erholen. In den ersten sechs Wochen bleibt das Gehalt in der Regel vollständig erhalten, danach übernimmt die Krankenversicherung mit Krankengeld eine wichtige weitere Absicherung. Durch eine klare Dokumentation, rechtzeitige Meldungen und ein gutes Verständnis der eigenen Rechte und Pflichten lässt sich dieser Prozess möglichst sorgenfrei gestalten. Arbeitgeber profitieren von verlässlichen Regelungen, die Planbarkeit schaffen und den Betrieb stabilisieren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten diese Regelungen Sicherheit – auch in Zeiten gesundheitlicher Herausforderungen.